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  • Rücktritt vom Beherbergungsvertrag Der Beherbergungsvertrag für das "Hotel Post, Bad Mitterndorf", verwaltet von der "Tirolly GmbH", kann bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes ohne Entrichtung einer Stornogebühr von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

    Bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag von beiden Vertragspartnern durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. In diesem Fall ist jedoch eine Stornogebühr im Ausmaß von 40 % des Zimmerpreises zu bezahlen. Die Stornoerklärung muss bis spätestens einen Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes in den Händen des Vertragspartners sein.

    Der Beherberger behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.

    Sollte der Gast eine Anzahlung geleistet haben, bleibt der Raum (die Räume) bis spätestens 12 Uhr des folgenden Tages reserviert.

    Auch wenn der Gast die bestellten Räume bzw. die Pensionsleistung nicht in Anspruch nimmt, ist er dem Beherberger gegenüber zur Bezahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Beherberger muss jedoch das berücksichtigen, was er sich infolge Nichtbeanspruchung seines Leistungsangebotes erspart hat oder durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Stornogebühren fallen wie folgt an: bis 3 Monate vor Absage – keine Stornogebühren, bis 1 Monat vor dem Ankunftstag – 40 %, bis 1 Woche vor dem Ankunftstag – 70 %, und in der letzten Woche vor dem Ankunftstag – 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

    Es obliegt dem Beherberger, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht in Anspruch genommenen Räume den Umständen entsprechend zu bemühen (§ 1107 ABGB).